Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung begutachtet einen Pflegebedürftigen und bestimmt seinen Pflegegrad. Daraus ergibt sich, wie viel Geld die Pflegekasse zahlt. Es gibt 5 Pflegegrade. Menschen mit Pflegegrad 1 können noch viel selbstständig tun. Wer Pflegegrad 5 hat, kann ohne Pflege nicht mehr auskommen.